1. Die Planung
- Der richtige Platz
- Anforderungen definieren
- Bauantrag ?
- Grills auswählen
- Materialien auswählen
- richtige Anordnung
- Überdachung
- Sitz und Chillbereich
- usw.
2. Die Ausführung
- Versorgung und Entsorgung
- Unterbau und Fundamente
- Rohbau
- Elektrik
- Zu- und Abwasser
- Beleuchtung
- Überdachung
- Pflasterarbeiten
- Grilleinbau
- usw.
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§ Bauantrag § Ja oder Nein
Ein heißes Thema ist immer wieder die Baugenehmigung.
Muss ich für meine Outdoorküche einen Bauantrag stellen oder nicht?
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt eine Menge Paragraphen und Richtlinien die das Bauen auf dem eigenen Grundstück regeln.
Das eigentliche Bauen der Küche ist nicht das Problem, interessant wird es bei dem Bau einer Überdachung.
Grundlage ist erstmal, falls vorhanden, der Bebauungsplan in dem grundliegend die Möglichkeiten des bauens geregelt sind.
Ich habe trotzdem mal die verschiedenen Varianten die meiner Meinung nach in NRW zutreffend und möglich sind aufgelistet.
Genehmigungsfreie Möglichkeiten
Definition Terrassenüberdachung
§ 65 BauO NRW – Genehmigungsfreie Vorhaben
Abs. 8b. Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m2 und einer Tiefe bis zu 3 m,
Definition "Gartenhaus"
§ 65 BauO NRW – Genehmigungsfreie Vorhaben
Abs. 1. Gebäude bis zu 30 cbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Carborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,
Genehmigungspflichtige Möglichkeiten
§ 68 BauO NRW – Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Abs. 1 Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 durchgeführt, soweit sie nicht nach den §§ 65 bis 67 genehmigungsfrei sind. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn die Bauherrin oder der Bauherr dies gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 beantragt.
(Die Gesamtlänge der Grenzbebauung/en oder grenznahen Bebauung/en darf an „einer“ Nachbargrenze maximal 9 Meter und zu allen Nachbarngrenzen insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.)
Das hier im Detail zu erläutern würde den Rahmen sprengen. Aber wenn eine Genehmigung beabsichtigt wird, ist der Gang zum Amt eh unumgänglich.
Ich habe mich mit dem Thema intensiv beschäftigt und bin zu dem Entschluss gekommen für mein Vorhaben einen Antrag zu stellen.